Die fünf Basisleistungen des Fachverbandes Deutscher Floristen e.V.

Arbeitsrecht und Tarifrecht
Eigene Tarife: Informationen über aktuelle Tarifverträge und deren Anwendung
Arbeitsrechtliche Beratung: z. Bsp. bei Störungen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Urlaubsansprüche etc.
Unterstützung bei Konflikten zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in
Regelmäßige Informationen & Beratung der Mitglieder
Individuelle Beratung durch die FDF-Geschäftsstellen
Rundmails: Informationen zu aktuellen Themen, z. Bsp. Warnungen vor unseriösen Angeboten
Merkblätter / Informationen über Gesetzesänderungen: z. Bsp. „Glitzerverbot“ in der Floristik
Weiterbildungsangebote
Betrieblichen Arbeitshilfen
Bereitstellung von Mustervorlagen, z. Bsp. Arbeitsverträge, Arbeitszeitaufzeichnung
Kalkulationshilfe: Werkzeuge zur Preiskalkulation und Angebotserstellung
Öffentlichkeitsarbeit
Organisation und Durchführung von Veranstaltungen: Bundes- und Landesmeisterschaften, Berufswettbewerbe, Floristische Demonstrationen, Azubi Start ups
Nachwuchswerbekampagnen zur Gewinnung von Auszubildenden und Fachkräfte
Pressearbeit: Erstellung und Verbreitung von Pressemeldungen
Social Media: Nutzung der Sozialen Medien
Betreuung, Beratung und Begleitung auch in Krisenzeiten
Lobbyarbeit/Interessenvertretung
Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber politischen Entscheidungsträgern sowie Behörden und Institutionen
Überregionale Lobbyarbeit über den FDF e. V. Bundesverband: Bürokratieabbau etc.
Eigene Tarife: Verhandlungspartner für die Gewerkschaften
Kooperationen: Aufbau und Pflege von Kooperationen mit anderen Verbänden und Organisationen
Zusammenarbeit mit den IHKs, z. Bsp. Prüfungsausschüsse
Berufsausbildung: z. Bsp. Initiative Berufsneuordnung Florist*in